Was unser Polen-Firmenbericht enthält
Unsere Polen-Berichte stützen sich auf Quellen wie das vom Justizministerium betriebene Gerichtsregister Krajowy Rejestr Sądowy (KRS), das CEIDG-Register für Einzelunternehmer, die REGON-Datenbank des Statistikamts GUS, Gerichtsakten, die KNF für börsennotierte Einheiten sowie direkte Erkundigungen vor Ort. Der Detailgrad eines Abschnitts hängt davon ab, was das geprüfte Unternehmen eingereicht hat und was zum Zeitpunkt der Suche öffentlich abrufbar ist. Die Ergebnisse werden aus dem Polnischen übersetzt und in klarem Englisch dargestellt.
Der öffentliche Zugang zu den EU-Registern wirtschaftlich Berechtigter endete mit dem Urteil des Gerichtshofs der EU vom 22. November 2022, das den allgemeinen öffentlichen Zugang aus Datenschutzgründen aufhob; nach dem EU-Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD6, Richtlinie (EU) 2024/1640) ist das Register nun nur noch für zuständige Behörden, Verpflichtete und Personen zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Identität & Registrierung
- ✓ KRS-Nummer (10-stellig, Landesgerichtsregister)
- ✓ NIP (Steueridentifikationsnummer, 10-stellig)
- ✓ REGON (statistische Nummer, 9- oder 14-stellig)
- ✓ Innergemeinschaftliche USt-IdNr. (PL + NIP)
- ✓ Rechtsform (Sp. z o.o., S.A., Sp.k., Sp.j., S.K.A.)
- ✓ Status (aktiv, in Restrukturierung, in Liquidation, gelöscht)
Personen & Eigentümer
- ✓ Zarząd (Vorstand) und vertretungsberechtigte Personen
- ✓ Rada nadzorcza (Aufsichtsrat)
- ✓ Wspólnicy / akcjonariusze (Gesellschafter / Aktionäre)
- ✓ Wirtschaftlich Berechtigte (CRBR-Meldungen)
- ✓ Konzern / Muttergesellschaft (soweit offengelegt)
Finanzen & Geschäftstätigkeit
- ✓ Eingereichte Jahresabschlüsse (sprawozdanie finansowe)
- ✓ Mehrjähriger Trend von Umsatz, Gewinn & Bilanz
- ✓ PKD-Tätigkeitscodes
- ✓ Prüfung der Steuer-Weißliste (USt-Registrierungsstatus) (fallabhängig)
- ✓ Risikoindikator und berechnetes Kreditlimit
Risiko & öffentliche Register
- ✓ Restrukturierungs- & Insolvenzverfahren
- ✓ Gerichtsurteile und Zwangsvollstreckungseinträge (komornik)
- ✓ Steuer-Weißliste (Biała lista) und Status des USt-Kontos (fallabhängig)
- ✓ ZUS-Sozialversicherungsrückstände (soweit offengelegt) (fallabhängig)
Hinweis zu polnischen Daten: Polnische Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim KRS einreichen, und diese sind öffentlich zugänglich. Die USt-„Weißliste" (Biała lista podatników VAT) ist ein öffentlich durchsuchbares Register aktiver USt-Zahler und ihrer gemeldeten Bankkonten: Die Bestätigung des Weißlisten-Eintrags eines Geschäftspartners ist im polnischen Handel eine übliche Vorsichtsmaßnahme, da Zahlungen auf nicht gelistete Konten eine gesamtschuldnerische USt-Haftung des Käufers auslösen können.
Warum eine polnische Firma prüfen?
Polen verfügt über einen ausgereiften Rahmen für Unternehmenstransparenz. Das KRS (Krajowy Rejestr Sądowy) ist ein vom Justizministerium verwaltetes Landesgerichtsregister, das jede Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Stiftung und Vereinigung erfasst, wobei Geschäftsführer, Gesellschafter, Kapital, Gesellschaftsvertrag und alle gesellschaftsrechtlichen Ereignisse öffentlich zugänglich sind. Jahresabschlüsse müssen elektronisch beim KRS eingereicht werden und sind öffentlich verfügbar. Die Kennungen NIP (Steuernummer) und REGON (statistische Nummer) ergänzen die KRS-Nummer und werden in der Geschäftsdokumentation weithin verwendet.
Eine polenspezifische Besonderheit, die ausländische Käufer kennen sollten, ist die USt-„Weißliste" (Biała lista podatników VAT). Dabei handelt es sich um ein vom Finanzministerium geführtes Register aktiver polnischer USt-Zahler einschließlich ihrer gemeldeten Bankkonten. Nach polnischem USt-Recht haftet der Zahler einer Rechnung gesamtschuldnerisch für die USt des Verkäufers, wenn die Zahlung oberhalb eines relativ niedrigen Schwellenwerts auf ein Bankkonto erfolgt, das nicht auf der Weißliste geführt wird. Zu bestätigen, dass ein polnischer Geschäftspartner auf der Weißliste steht und dass sein gemeldetes Bankkonto übereinstimmt, ist eine Routineprüfung für jeden polnischen B2B-Handel — und eine, die wir in unseren Berichten ausdrücklich ausweisen können.
Zu den Risikomustern, die wir in Polen-Berichten erkennen können, zählen Restrukturierungsanträge nach dem Restrukturierungsgesetz von 2016 (sanacja, postępowanie układowe, przyspieszone postępowanie układowe) und die klassische Insolvenz (upadłość); Zwangsvollstreckungseinträge des komornik; fehlende oder ausgesetzte Einträge auf der USt-Weißliste; ZUS-Sozialversicherungsrückstände, soweit offengelegt; nicht fristgerechte Einreichung von Abschlüssen über die gesetzliche Frist hinaus; sowie jüngste Wechsel im zarząd oder bei den Gesellschaftern. Auch das polnische Register wirtschaftlich Berechtigter von 2018 (CRBR) ist mittlerweile verpflichtend, und unsere Berichte zeigen, was dort eingetragen ist.